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Gedruckt am Freitag, den 3. Mai 2024
Seit dem 21. April 2022 ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude QNG stärker in den Fokus gerückt, da im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG nur noch Bauvorhaben gefördert werden, die den Effizienzstandard 40 und die Anforderungen der NH-Klasse erfüllen.
Das QNG ist ein staatliches Siegel und wird in den Anforderungsniveaus „QNG Plus“ und „QNG Premium“ erteilt. Beantragt und vergeben werden die QNG von akkreditierten Zertifizierungsstellen nach festgeschriebenen und anerkannten Bewertungssystemen.
Grundlagen des Siegels sind am Markt existierende und registrierte Bewertungssysteme für nachhaltiges Bauen. Um die Anforderungen an den Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu erfüllen, müssen Gebäude und die Prozesse der Planung, Errichtung und Übergabe/Inbetriebnahme im Rahmen der Bewertungssysteme zertifiziert sein.
Zielsetzung des nachhaltigen Bauens sind
Schutz des Ökosystems und der natürlichen Ressourcen (ökologische Dimension)
Reduzierung der Lebenszykluskosten, Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Erhalt von Kapital (ökonomische Dimension)
Bewahrung von Gesundheit, Sicherheit und Behaglichkeit, Gewährleistung von Funktionalität und Sicherung der gestalterischen und städtebaulichen Qualität (soziokulturelle Dimension)
Das QNG gibt es aktuell in den Varianten
KN21 Neubau (N) Wohngebäuden ≤ 5 Wohneinheiten (QNG-K)
WN21 Neubau (N) Wohngebäuden jeder Größe (QNG-W)
NWG-BN22 Neubau (N) Büro- und Verwaltungsgebäuden (QNG-NWG-B)
NWG-BK22 Komplettmodernisierung (K) Büro- und Verwaltungsgebäuden (QNG-NWG-B)
NWG-UN22 Neubau (N) Unterrichtsgebäude (QNG-NWG-U)
NWG-UK22 Komplettmodernisierung (K) Unterrichtsgebäude (QNG-NWG-U)
Für Teilmodernisierungen (T) und Komplettmodernisierungen (K) von Wohngebäude und Teilsanierungen (T) von Nichtwohngebäuden existieren zurzeit noch kein Siegelvarianten.
Für Wohngebäude beinhaltet der QNG-Kriterienkatalog unter anderem die Bewertung der Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit der Konstruktionen zur Verlangsamung von Stoffkreisläufen und die Auswahl und Einsatz von Bauprodukten mit dem Ziel, solche Bauprodukte auszuschließen oder mengenmäßig zu begrenzen, die aufgrund ihrer Schadstoffgehalte oder Schadstofffreisetzungen ein Risikopotential für die Umwelt darstellen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Verarbeitung und/oder Nutzung verursachen können oder zu einer Belastung der Innenraumluft führen. Außerdem ist die Qualitätskontrolle der Bauausführung ein Teil der Kriterien, um das Erreichen der Planungsziele und die Feststellung der Mangelfreiheit des Gebäudes zu bestätigen.
Bei der Bauausführung sollten beteiligte Unternehmen besonders den QNG-Anforderungskatalog aus Anhangdokument 313 „Schadstoffvermeidung in Baumaterialien“ Aufmerksamkeit schenken. In der darin enthaltenen Übersichtstabelle sind die QNG-Anforderungen an die Schadstoffvermeidung von Baumaterialien, z.B. für Bodenbeläge (Abs. 2), für Wandbeläge, Bauplatten und Konstruktionsholz für den Innenbereich (Abs. 3), für Oberflächenbeschichtungen auf überwiegend nicht mineralischen (Abs. 4) und mineralische Untergründe (Abs. 5), für Verlegewerkstoffe (Abs.7) oder für Dämmstoffe und Ortschäume aufgelistet. Bei Berücksichtigung der QNG-Anforderungen und der Dokumentation der Einhaltung durch Nachweisdokumente wird gewährleistet, dass einer Zertifizierung nichts im Wege steht.
Weitergehende Informationen zum Thema -> Nachhaltiges Bauen, die Dokumentationen und Informationen zum -> Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude des Bundes und zur Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG über die -> KfW und das -> BAFA finden Sie hier.
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