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https://www.farbe-westfalen.de/aktuell/nachricht/artikel/der-neue-mindestlohn-im-maler-und-lackiererhandwerk-gilt-ab-dem-01052023/
Gedruckt am Donnerstag, den 25. April 2024
Ab dem 01.05.2023 gilt danach der
Mindestlohn 1 mit 12,50€ für Helfertätigkeiten und
Mindestlohn 2 mit 14,50 € für Facharbeitertätigkeiten.
Ab dem 01.04.2024 steigt der
Mindestlohn 1 auf 13,00 € für Helfertätigkeiten und
Mindestlohn 2 auf 15,00 € für Facharbeitertätigkeiten.
Die Rechtsverordnung im Volltext finden Sie --> hier.
Durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung über die Rechtsverordnung nach § 7 AEntG sind nicht nur nationale, sondern auch internationale Betriebe daran gebunden, sofern sie bei uns tätig werden.
Ein ausführliches Merkblatt zum Mindestlohn und seiner Anwendung finden Sie --> hier.
Damit sind alle Tarifabschlüsse aus der Verhandlungsrunde nun wirksam.
Sie finden daher in unserem Servicebereich die aktuellen Tarifverträge über
im Volltext nebst aktueller Tarifübersichten. Die Tarifverträge sind vereinbart, wirksam und zwischenzeitlich beim BMAS registriert.
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