!! Der neue Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk gilt ab dem 01.05.2023 !!


Von:  BV - Thomas Nonas (Syndikusrechtsanwalt) / 27.04.2023 / 16:37


BERLIN. Nachdem am 16. Dezember 2022 eine tarifvertragliche Einigung zum Maler-Mindestlohn mit der IG-BAU gefunden wurde, ist die hierfür erforderliche Rechtsverordnung (11. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk vom 24.04.2023 (am 27. April 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht) mit Wirkung zum 01. Mai 2023 erlassen worden.


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Ab dem 01.05.2023 gilt danach der  

                Mindestlohn 1      mit 12,50 für Helfertätigkeiten und

                Mindestlohn 2      mit 14,50 € für Facharbeitertätigkeiten.

Ab dem 01.04.2024 steigt der                    

              Mindestlohn 1      auf 13,00 € für Helfertätigkeiten und

              Mindestlohn 2      auf 15,00 € für Facharbeitertätigkeiten.         

Die Rechtsverordnung im Volltext finden Sie --> hier

Durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung über die Rechtsverordnung nach § 7 AEntG sind nicht nur nationale, sondern auch internationale Betriebe daran gebunden, sofern sie bei uns tätig werden. 

Ein ausführliches Merkblatt zum Mindestlohn und seiner Anwendung finden Sie --> hier.

Damit sind alle Tarifabschlüsse aus der Verhandlungsrunde nun wirksam.

Sie finden daher in unserem Servicebereich die aktuellen Tarifverträge über

im Volltext nebst aktueller Tarifübersichten. Die Tarifverträge sind vereinbart, wirksam und zwischenzeitlich beim BMAS registriert.


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